Alle wichtigen Informationen für Ihren Weg zum HfM-Studium (English information)

Online-Bewerbungsportal der HfM Saar

Hier gelangen Sie zum Online-Bewerbungsportal der HfM Saar

Das Bewerbungsportal für das Sommersemester 2025 ist geöffnet!

Sie möchten sich bewerben? Hier erfahren Sie, wie es funktioniert.

Nutzerhilfe (PDF)

 

Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Bewerbungsfristen:

Aufnahmeprüfung zum Wintersemester
bis zum 14. März (alle Studiengänge)


Aufnahmeprüfung zum Sommersemester
bis zum 28. November (nur Bachelor-Studiengänge mit Ausnahme BOM Elementare Musikpädagogik)

 

Hilfestellung sowie weitere Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie in der Nutzerhilfe.

Wichtige Information nur für bereits an der HfM Saar immatrikulierte Studierende:
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen  für einen zusätzlichen bzw. neuen Studiengang für bereits an der HfM Saar immatrikulierte Studierende grundsätzlich über das Studierendenportal der HfM Saar vorzunehmen sind.

 

Hier gelangen Sie zum Studierendenportal der HfM Saar

 

Voraussetzungen und Anforderungen für die Eignungsprüfung

Die Voraussetzungen und Anforderungen für die Eignungsprüfung finden Sie in der Eignungsprüfungsverordnung (außer Lehramt).

Die Voraussetzungen und Anforderungen für die Lehramtsstudiengänge finden Sie in der Eignungsprüfungsverordnung für alle Lehramtsstudiengänge.

 

Eignungsprüfungsgebühr

An der Hochschule für Musik Saar wird von jedem/jeder Studienbewerber/in für die Teilnahme an der Eignungsprüfung zu dem jeweiligen Studiengang eine Prüfungsgebühr in Höhe von 50,– € erhoben. Für bereits an der HfM Saar immatrikulierte Studierende reduziert sich die Gebühr zur Ableistung einer weiteren bzw. zusätzlichen Eignungsprüfung zum Studium an der HfM Saar auf 24,– €. Diese Regelungen gelten ab dem Bewerbungsverfahren zum Sommersemester 2018.

Die Überweisung ist ausschließlich auf die unten angegebene Bankverbindung zu leisten und durch Kontoauszug nachzuweisen. Die Zahlung dieser Gebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung. Wird die Zahlung nicht nachgewiesen, kann eine Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht erfolgen.

Bei Wiederholung der Eignungsprüfung fällt die Gebühr erneut an. Eine Rückzahlung der Gebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen; das gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.

Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Landesamt für Zentrale Dienste / LHK
IBAN: DE30 5905 0000 0700 0097 80
BIC: SALADE55
Verwendungszweck: Name u. Vorname des Bewerbers + Geburtsdatum
Gebühr: 50,– € oder 24,– €

 

Deutsche Sprachkenntnisse

Der Senat der Hochschule für Musik Saar hat beschlossen, den TestDaF 3 – Grad (Test Deutsch als Fremdsprache) als Nachweis der in den Immatrikulationsordnungen geforderten deutschen Sprachkenntnisse einzufordern und bezieht sich auf den Beschluss der Rektorenkonferenz der Musikhochschule (RKM) vom Mai 2008.

TestDaF-3
TestDaF ist eine Sprachprüfung auf fortgeschrittenen Niveau, in der Prüfung werden die vier Fertigkeiten Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck und Mündlicher Ausdruck getrennt geprüft. Jeder Teilbereich muss mit dem Niveau TDN 3 abgeschlossen werden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Testzentren gibt es mittlerweise in 76 Ländern, so können Sie schon in Ihrem Heimatland die notwendigen Deutschkenntnisse erwerben. Bitte informieren Sie sich auch unter www.testdaf.de.

Zeugnis
Prüfungsteilnehmer, die TestDaF abgelegt haben, erhalten ein Zeugnis, das die Ergebnisse in allen vier Fertigkeiten (Prüfungsteilen) getrennt ausweist. Aufgrund der zentralen Korrektur des TestDaF erhalten Sie das Zeugnis ca. 6 bis 8 Wochen nach dem Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr
Für die Prüfung TestDaF müssen Sie ein Entgelt bezahlen. Den genauen Preis erfahren Sie in Ihrem Testzentrum. In den meisten Ländern liegt der Preis derzeit bei 100 bis 130 Euro.

 

Muster-Eignungsprüfungen

Die hier vorgestellten Muster-Eignungsprüfungen sollen lediglich eine ungefähre Vorstellung von Aufbau und Schwierigkeitsgrad der Prüfung vermitteln. Die tatsächliche Eignungsprüfung kann sich von den Mustern deutlich unterscheiden. Die Hochschule für Musik Saar schließt daher jegliche Haftung aus.

Muster-Test der schriftlichen Eignungsprüfung Musiktheorie und Gehörbildung für alle Grundstudiengänge
Muster-Eignungsprüfung Gehörbildung und Musiktheorie

Muster-Test der schriftlichen Eignungsprüfung Gehörbildung für die Hauptfächer Musiktheorie / Komposition / Gehörbildung
Muster-Eignungsprüfung Gehörbildung für die Hauptfächer Musiktheorie / Komposition / Gehörbildung

 

 

HfM Saar

Die Hochschule für Musik (HfM) Saar ist die einzige vollständige Musikhochschule mit Universitätsrang in einer länderübergreifenden Region, die in Deutschland das Saarland und Rheinland Pfalz, in Frankreich die Région Grand Est und die Länder Luxemburg und Belgien umfasst (Großregion).

Kontakt

Hochschule für Musik Saar
Bismarckstraße 1
66111 Saarbrücken

0681 9673130

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