Die Hochschule für Musik Saar bietet Interessierten die Möglichkeit, als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

Gasthörer-Studium

Als Gasthörerin oder Gasthörer (Studierende ohne Mitgliedschaft in der HfM Saar) kann im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen.

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität offen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bedarf der Zustimmung der Lehrperson, an deren Lehrveranstaltung die Bewerber*innen teilnehmen möchten (siehe Seite 2 des Gasthörerantrags).

Die Gasthörer*innenschaft sollte im Optimalfall über das SIM-Bewerbungsportal beantragt werden und ist in der Immatrikulationsordnung der HfM Saar unter §10 geregelt. Die Hochschule für Musik Saar bietet aber ebenso die Möglichkeit, sich per Gasthörerantrag zu einzelnen Lehrveranstaltungen einzuschreiben. Die Zulassung gilt für jeweils ein Semester.

Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.

 

Gebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer

Pro Gasthörerantrag wird eine Gebühr fällig, deren Höhe von den beantragten Lehrveranstaltungsstunden abhängt.

 

Stufe 1: Teilnahme bis zu 4 Lehrveranstaltungsstunden: 80 Euro

Stufe 2: Teilnahme bis zu 6 Lehrveranstaltungsstunden: 110 Euro

Stufe 3: Teilnahme mehr als 6 Lehrveranstaltungsstunden: 155 Euro

Zusätzlich zu dieser Gebühr ist ein Beitrag in Höhe von 1,30 Euro für die Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung zu entrichten.

 

Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Landesamt f. Zentrale Dienste Landeshauptkasse d. Saarlandes
IBAN: DE10 5905 0000 0700 0087 82
BIC: SALADE55XXX / Landesbank Saar

Verw.-Zweck: Gasthörer-Studium

 

Wichtige Hinweise:

  • Gasthörerinnen / Gasthörer sind registriert und gelten nicht als immatrikulierte Studierende, sie haben keine mitgliedschaftlichen Rechte (z.B. Teilnahme an hochschulinternen Veranstaltungen, Mitwirkung in Gremien, Wahlrecht).
  • Veranstaltungen, die von Gasthörenden besucht werden, sind nicht als Studienleistungen für ein reguläres Studium anrechenbar.
  • Der Gasthörerstatus ist auf vier Semester begrenzt.

Antragstellung und Beratung

Sie können einen Antrag auf Gasthörer-Studium online über unser Bewerbungsportal stellen.
 
Bewerbungsfristen:
- für das Sommersemester 01.10. bis 31.03.
- für das Wintersemester 01.04. bis 30.09.
 
Studierendensekretariat
Alexander Wagemann
Tel.: (0 681) 96731-24
E-Mail: a.wagemann@hfm.saarland.de
 
Bei weiteren Fragen zum Gasthörer-Studium wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

FAQs Gasthörer-Studium

Was ist ein Gasthörer-Studium?

Ein Gasthörer-Studium ermöglicht es Personen, einzelne Veranstaltungen oder Kurse an einer Hochschule zu besuchen, ohne dabei einen Abschluss anzustreben. Gasthörer sind an der HfM Saar nicht immatrikuliert sondern nur registriert, sie haben somit keinen offiziellen Studierendenstatus. Sie können keine Prüfungsleistungen erbringen, ein Studienabschluss ist somit nicht möglich.

Wer kann als Gasthörer studieren?

Grundsätzlich kann jeder als Gasthörer an einer Hochschule studieren, der die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Die Zulassungsvoraussetzungen können je nach Hochschule unterschiedlich sein. An der HfM Saar wird nur die Registrierung in das Gasthörer-Studium und die damit verbundene Zahlung einer Gebühr vorausgesetzt.

Was sind die Vorteile eines Gasthörer-Studiums?

Ein Gasthörerstudium an der HfM Saar bietet die Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden und sich ein umfassenderes Wissen in einem bestimmten Bereich oder in einer Vielfalt von Wissensgebieten anzueignen. Es kann auch dazu dienen, sich auf ein späteres Studium oder eine berufliche Veränderung vorzubereiten. Gasthörer können von den Vorlesungen und dem Austausch mit anderen Studierenden profitieren, ohne den Druck eines regulären Studiums zu haben.

Welche Kosten fallen für ein Gasthörer-Studium an?

Die Gebühr für ein Gasthörer-Studium beträgt an der HfM Saar pro Semester:

bei einer Teilnahme an bis zu 4 Lehrveranstaltungsstunden: 80 Euro

bei einer Teilnahme an bis zu 6 Lehrveranstaltungsstunden: 110 Euro

bei einer Teilnahme an mehr als 6 Lehrveranstaltungsstunden: 155 Euro

Zusätzlich wird auf jeder Gebührenstufe ein Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,30 Euro erhoben.

Nehme ich als Gasthörer anderen Studierenden einen Platz weg?

Nein. Gasthörer sind in der Regel nur zu Lehrveranstaltungen zugelassen, die über ein entsprechendes Platzkontingent verfügen.

Wie viele Lehrveranstaltungen darf ich als Gasthörer besuchen?

Als Gasthörer dürfen Sie so viele Lehrveranstaltungen besuchen, wie Sie möchten. Je nach Umfang der ausgewählten Veranstaltungen ist nur eine andere Gebühr fällig (siehe "Welche Kosten fallen für ein Gasthörer-Studium an?").

Wie meldet man sich als Gasthörer an?

Um ein Gasthörer-Studium an der HfM Saar zu absolvieren, registrieren Sie sich zuerst in unserem Bewerbungsportal und stellen danach einen Online-Antrag. Zusätzlich kann das entsprechende Formular auf unserer Homepage hier heruntergeladen werden.

Wie lange kann man als Gasthörer an der HfM Saar studieren?

Ein Gasthörer-Studium ist auf insgesamt vier Semester begrenzt, es muss aber zu jedem Semester neu beantragt werden.

Muss ich mich als Gasthörer exmatrikulieren, wenn ich nicht mehr weiterstudieren möchte?

Wenn Sie kein Interesse daran haben, das Gasthörer-Studium fortzusetzen, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren oder in einer anderen Form abmelden. Die Einschreibung gilt immer nur für ein Semester.

HfM Saar

Die Hochschule für Musik (HfM) Saar ist die einzige vollständige Musikhochschule mit Universitätsrang in einer länderübergreifenden Region, die in Deutschland das Saarland und Rheinland Pfalz, in Frankreich die Région Grand Est und die Länder Luxemburg und Belgien umfasst (Großregion).

Kontakt

Hochschule für Musik Saar
Trierer Straße 2-4
66111 Saarbrücken

0681 9673130

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