Die Hochschule für Musik Saar bietet Interessierten die Möglichkeit, als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

Gasthörer-Studium

Als Gasthörerin oder Gasthörer (Studierende ohne Mitgliedschaft in der HfM Saar) kann im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen.

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität offen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bedarf der Zustimmung der Lehrperson, an deren Lehrveranstaltung die Bewerber*innen teilnehmen möchten (siehe Seite 2 des Gasthörerantrags).

Die Gasthörer*innenschaft sollte im Optimalfall über das SIM-Bewerbungsportal beantragt werden und ist in der Immatrikulationsordnung der HfM Saar geregelt. Die Hochschule für Musik Saar bietet aber ebenso die Möglichkeit, sich per Gasthörerantrag zu einzelnen Lehrveranstaltungen einzuschreiben. Die Zulassung gilt für jeweils ein Semester.

Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.

 

Gebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer

Pro Gasthörerantrag wird eine Gebühr fällig, deren Höhe von den beantragten Lehrveranstaltungsstunden abhängt.

 

Stufe 1: Teilnahme bis zu 4 Lehrveranstaltungsstunden: 80 Euro

Stufe 2: Teilnahme bis zu 6 Lehrveranstaltungsstunden: 110 Euro

Stufe 3: Teilnahme mehr als 6 Lehrveranstaltungsstunden: 155 Euro

 

Zusätzlich zu dieser Gebühr ist ein Beitrag in Höhe von 1,30 Euro für die Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung zu entrichten.

 

Wichtige Hinweise:

  • Gasthörerinnen / Gasthörer sind registriert und gelten nicht als immatrikulierte Studierende, sie haben keine mitgliedschaftlichen Rechte (z.B. Teilnahme an hochschulinternen Veranstaltungen, Mitwirkung in Gremien, Wahlrecht).
  • Veranstaltungen, die von Gasthörenden besucht werden, sind nicht als Studienleistungen für ein reguläres Studium anrechenbar.
  • Der Gasthörerstatus ist auf vier Semester begrenzt.

Antragstellung und Beratung

Sie können einen Antrag auf Gasthörer-Studium online im Bewerbungsportal stellen, das Papierverfahren bleibt aber ebenfalls bestehen. Den Antrag senden Sie dann einfach vollständig ausgefüllt per E-Mail an:  
 
Studierendensekretariat
Alexander Wagemann
Tel.: (0 681) 96731-24
E-Mail: a.wagemann@hfm.saarland.de
 
Auch bei weiteren Fragen zum Gasthörer-Studium können Sie sich gerne an das Studierendensekretariat wenden.

HfM Saar

Die Hochschule für Musik (HfM) Saar ist die einzige vollständige Musikhochschule mit Universitätsrang in einer länderübergreifenden Region, die in Deutschland das Saarland und Rheinland Pfalz, in Frankreich die Région Grand Est und die Länder Luxemburg und Belgien umfasst (Großregion).

Kontakt

Hochschule für Musik Saar
Bismarckstraße 1
66111 Saarbrücken

0681 9673130

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