Als Gasthörerin oder Gasthörer (Studierende ohne Mitgliedschaft in der HfM Saar) kann im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen.
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität offen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bedarf der Zustimmung der Lehrperson, an deren Lehrveranstaltung die Bewerber*innen teilnehmen möchten (siehe Seite 2 des Gasthörerantrags).
Die Gasthörer*innenschaft sollte im Optimalfall über das SIM-Bewerbungsportal beantragt werden und ist in der Immatrikulationsordnung der HfM Saar geregelt. Die Hochschule für Musik Saar bietet aber ebenso die Möglichkeit, sich per Gasthörerantrag zu einzelnen Lehrveranstaltungen einzuschreiben. Die Zulassung gilt für jeweils ein Semester.
Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Gebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer
Pro Gasthörerantrag wird eine Gebühr fällig, deren Höhe von den beantragten Lehrveranstaltungsstunden abhängt.
Stufe 1: Teilnahme bis zu 4 Lehrveranstaltungsstunden: 80 Euro
Stufe 2: Teilnahme bis zu 6 Lehrveranstaltungsstunden: 110 Euro
Stufe 3: Teilnahme mehr als 6 Lehrveranstaltungsstunden: 155 Euro
Zusätzlich zu dieser Gebühr ist ein Beitrag in Höhe von 1,30 Euro für die Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung zu entrichten.
Wichtige Hinweise:
- Gasthörerinnen / Gasthörer sind registriert und gelten nicht als immatrikulierte Studierende, sie haben keine mitgliedschaftlichen Rechte (z.B. Teilnahme an hochschulinternen Veranstaltungen, Mitwirkung in Gremien, Wahlrecht).
- Veranstaltungen, die von Gasthörenden besucht werden, sind nicht als Studienleistungen für ein reguläres Studium anrechenbar.
- Der Gasthörerstatus ist auf vier Semester begrenzt.