Alle wichtigen Informationen für Ihren Weg zum HfM-Studium
Online-Immatrikulation
Ordnung und Gebühren für die Rückmeldung
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland vorgeschrieben und muss in der Regel bereits bei der Beantragung eines Visums nachgewiesen werden.
Es ist verpflichtend für Studierende eine Krankenversicherung bei der Immatrikulation hochzuladen. Sie müssen dazu in jedem Fall einmal eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung kontaktieren. Diese Versicherung macht dann eine elektronische Meldung an die Hochschule für Musik Saar und teilt mit, ob Sie gesetzlich versichert sind, oder nicht.
Für die Einreise nach Deutschland empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung, die den Zeitraum der Anreise abdeckt.
Einmal in Deutschland angekommen, muss für den Aufenthalt aber eine gültige Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie aus einem Land der EU kommen, sollten Sie klären, ob Sie gegebenenfalls Ihre im Heimatland bestehende Versicherung für den Aufenthalt in Deutschland weiter nutzen können. Ist dies nicht der Fall oder Sie kommen aus einem Land außerhalb der EU, sollten Sie rechtzeitig eine Krankenversicherung abschließen. Eine Beantragung ist bei den meisten deutschen Krankenversicherungen bereits aus dem Ausland möglich.
Auf den Webseiten des GKV Spitzenverbands finden Sie eine Liste aller deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen, viele davon gibt es auch im Saarland.
Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder, die mit Ihnen nach Deutschland reisen, können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden.
Krankenkassenliste zum Download (PDF, externer Link)
EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union kommen und sich eine europäische Versicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) oder eine Ersatzbescheinigung Ihrer Krankenkasse haben ausstellen lassen, müssen Sie keine zusätzliche deutsche Versicherung abschließen, denn diese Karte gilt für die medizinische Versorgung innerhalb der gesamten EU. Bitte schicken Sie in diesem Fall den Nachweis der EHIC an die deutsche gesetzliche Versicherung, damit von dort die elektronische Meldung an die Hochschule erfolgen kann.
Studierende von außerhalb der EU
Studierende aus Ländern außerhalb der EU müssen sich bei einer Krankenkasse in Deutschland zum Studententarif versichern lassen. Wenn Sie älter als 30 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an die gesetzlichen Krankenkassen, um zu erfahren, ob Sie noch in deren Versicherung aufgenommen werden können. Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist (z. B. aufgrund des Alters), können Sie die Möglichkeit einer privaten Versicherung prüfen.
Anmerkungen zur privaten Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass eine private Krankenversicherung eventuell Einschränkungen mit sich bringt. Bitte lesen Sie die angebotenen Tarife immer im Detail durch und prüfen Sie, ob eventuelle Vorerkrankungen vorliegen, die nicht abgedeckt sind. Oftmals bringen private Krankenversicherungen auch Wartezeiten mit sich und die Tarife sind nach dem Alter gestaffelt.
In vielen Fällen kann es nötig sein, eine private Versicherung abzuschließen (Teilnahme am Vorbereitungsstudium, Studierende älter als 30 Jahren etc). Wir raten aber davon ab, ausschließlich eine private Versicherung abzuschließen, weil diese günstiger erscheint.
Sofern möglich, raten wir immer zum Beitritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung!
Deutschlandsemesterticket
Das Studierendenparlament der Hochschule für Musik Saar, sowie die Parlamente aller anderen saarländischen Hochschulen, haben der Einführung des Deutschlandsemestertickets zugestimmt.
Ab dem Wintersemester 2024/2025 erhalten alle Studierenden mit ihrer Immatrikulation das Deutschlandsemesterticket zum Preis von 60 % des Regelpreises des Deutschlandtickets.
Statt 49,00 Euro kostet das Deutschlandticket für Studierende somit 29,40 Euro pro Monat bzw. 176,40 Euro pro Semester. Der im Semesterbeitrag enthaltene Betrag für das Semesterticket im Solidarmodell wird sich demnach zum Wintersemester 2024/2025 um 43,40 Euro erhöhen.
Bis zum Wintersemester 2024/2025 können die Studierenden wie bisher ihr landesweit gültiges Semesterticket (22,17 Euro pro Monat) auf den Preis des Deutschlandtickets (49,00 Euro) aufstocken.
Innerhalb der Studierendenschaft hat das Grundprinzip der Solidarität einen hohen Stellenwert. Unabhängig von der eigenen Nutzung bezahlen alle Studierenden den gleichen Betrag und haben gleichzeitig Anspruch auf sämtliche Leistungen. Nur unter diesen Bedingungen ist es möglich, dass ein Deutschlandticket zu, von Studierenden finanzierbaren Preisen, angeboten werden kann.
Der Preis des Deutschland-Semestertickets bleibt für ein ganzes Jahr stabil (bis zum Ende des Sommersemesters 2025, also bis zum 30.09.2025).
Das Semesterticket wird durch ein bundesweit gültiges Deutschlandticket für Studierende abgelöst.
Das Deutschlandsemesterticket kann nach erfolgreicher Einschreibung bzw. Rückmeldung ab sofort mit Gültigkeit ab 1. Oktober bezogen werden.
Wie das bisherige Semesterticket wird auch das Deutschlandsemesterticket im Solidarmodell ausgegeben. Dies bedeutet, dass alle eingeschriebenen Studierenden zum Bezug des Deutschlandsemestertickets verpflichtet sind, dessen Preis bei 60% der Kosten des Deutschlandtickets festgelegt ist. Bezahlt wird automatisch bei der Einschreibung oder Rückmeldung mit einem Teil Ihres Semesterbeitrags.
FAQs Deutschlandsemesterticket
Wie erhalte ich das Semesterticket?
Das Semesterticket wird als digitales Ticket auf Ihrem Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Anders als beim bisherigen Semesterticket gilt also nicht mehr der Studierendenausweis als Fahrausweis. Nach erfolgreicher Einschreibung/Rückmeldung und Zahlung der Beiträge kann das Ticket über das Portal des Saarländischen Verkehrsverbunds (saarVV) bezogen werden. Bei einer Fahrscheinkontrolle müssen Sie das digitale Deutschlandsemesterticket zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorzeigen.
In welchem Zeitraum gilt das Semesterticket?
Der Gültigkeitszeitraum umfasst die komplette Dauer des jeweiligen Semesters, für ein Wintersemester also vom 1. Oktober bis zum 31. März, für ein Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September.
Wo ist das Semesterticket gültig?
Die Gültigkeit umfasst den gesamten öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland, also alle Linienbusse, Nahverkehrszüge, S- und U-Bahnen sowie Straßenbahnen, inkl. der Saarbahn-Haltestelle "Sarreguemines (F)". Der Fernverkehr ist nicht eingeschlossen. Näheres dazu bei der Deutschen Bahn. Außerdem müssen ggf. regionale Sonderregelungen einzelner Verkehrsbetriebe beachtet werden, etwa bei der Fahrradmitnahme.
Kann ich meine Immatrikulationsbescheinigung als Semesterticket nutzen?
Nein. Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz für das Semesterticket anerkannt, nur das ordentlich ausgestellte E-Ticket wird akzeptiert. Screenshots oder Ausdrucke des QR-Codes sind ebenfalls nicht zulässig.
Wofür benötige ich dann noch meinen Studierendenausweis?
Der Studierendenausweis ist weiterhin von großer Bedeutung und muss daher, wie bisher, jedes Semester nach erfolgter Rückmeldung validiert werden. Die Karte erhält dann einen gültigen Semesteraufdruck, allerdings ab 1. Oktober 2024 keinen saarVV-Aufdruck mehr. Sie kann dann nicht mehr als Fahrschein genutzt werden.
Was passiert bei einer Exmatrikulation?
Nur eingeschriebene Studierende sind zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets berechtigt. Im Falle einer Exmatrikulation ist das Ticket ab dem Exmatrikulationszeitpunkt nicht mehr gültig, auch wenn das Semester noch nicht zu Ende ist.
Welche Möglichkeiten der Befreiung oder Erstattung gibt es?
Die bisherigen Regelungen zur Befreiung/Erstattung bleiben im Wesentlichen bestehen. Neu ist, dass immatrikulierte Promovierende und immatrikulierte Weiterbildungsstudierende nun die Möglichkeit haben, eine Erstattung zu beantragen.
Ich nutze derzeit das Upgrade-Modell. Muss ich es kündigen?
Das Upgrade-Modell läuft mit dem neuen Deutschlandsemesterticket automatisch aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass es keiner gesonderten Kündigung bedarf.
weitere Fragen?
Bitte kontaktieren Sie das saarVV Call- & Abo-Center.