FAQs Bewerbungen/Eignungsprüfungen

Wie kann ich mich an der HfM Saar bewerben?

Bewerben können Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
Hier gelangen Sie direkt zum Portal: https://sim.hfmsaar.de/bewerbung#/Logon

Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt?

Folgende Unterlagen werden für Ihre Bewerbung benötigt:

  • Aktueller, tabellarischer Lebenslauf
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Scan Ihres Personalausweises/Passes
  • Nachweis über die Zahlung der Eignungsprüfungsgebühr
  • Prüfungsprogramm gemäß Eignungsprüfungsverordnung
  • Sprachnachweis für ausländische Bewerber
  • Transcript of Records
  • Bachelor-/Masterzeugnis
Ich habe Probleme beim Bewerbungsprozess im SIM-Portal. Was kann ich tun?

In dem Fall lesen Sie bitte die Nutzerhilfe, dort ist jeder Schritt ausführlich erklärt. Sollten Sie dennoch Probleme haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Bei Problemen technischer Natur wenden Sie sich bitte direkt an den Technischen Support unter der E-Mail-Adresse sim-support@hfm.saarland.de.

Wann sind die Bewerbungszeiträume?

Der Bewerbungszeitraum für einen Studienbeginn zum Wintersemester ist vom 15. Dezember – 14. März.

Der Bewerbungszeitraum für einen Studienbeginn zum Sommersemester ist vom 01. August – 28. November.

 

Wann finden die Eignungsprüfungen statt?

Die Eignungsprüfungen für das Wintersemester finden i. d. R. im Monat Mai statt und die Eignungsprüfungen für das Sommersemester i. d. R. im Januar. Die Prüfungszeiträume sind auch auf unserer Homepage veröffentlicht unter Studium -> Organisation & Hilfe -> Termine & Fristen. Die genauen Daten und Zeiten werden Ihnen selbstverständlich rechtzeitig mitgeteilt.

Muss die Bewerbung auch in Papierform eingereicht werden?

Nein, Sie müssen den Bewerbungsantrag lediglich über unser Online-Bewerbungsportal stellen. Die erforderlichen Unterlagen können Sie direkt im Portal hochladen.

Wie hoch ist die Eignungsprüfungsgebühr?

Die Eignungsprüfungsgebühr beträgt für Bewerber 50,- €.

Für bereits an der HfM Saar immatrikulierte Studierende, die sich für einen zusätzlichen Studiengang bewerben, beträgt die Gebühr 24,- €.

Muss die Eignungsprüfungsgebühr für jede Bewerbung gezahlt werden, wenn ich mich für mehrere Studiengänge bewerbe?

Nein, die Eignungsprüfungsgebühr ist nur einfach zu entrichten, auch bei Mehrfachbewerbungen.

Kann die Eignungsprüfungsgebühr zurück erstattet werden, wenn ich meine Bewerbung zurückziehe?

Nein, eine Rückerstattung der Eignungsprüfungsgebühr ist nicht möglich, auch nicht bei Rücknahme der Bewerbung. Bitte seien Sie sich dessen bewusst.

Kann die Eignungsprüfungsgebühr auch bar bezahlt werden?

Nein, die Gebühr kann lediglich überwiesen werden.

Wie hoch ist die Semestergebühr?

Die Semestergebühr beträgt derzeit 295,- € pro Semester, die Beiträge variieren jedoch und können sich jedes Semester ändern. Dies ist lediglich ein Richtwert.

Was sind die Anforderungen in der Eignungsprüfung / welches Repertoire muss vorbereitet werden?

Die Anforderungen finden Sie in der Eignungsprüfungsverordnung. Diese finden Sie unter dem folgenden Link: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-MusHSchulEignPrVSLV5Anlage

Für die Lehramtsstudiengänge gibt es eine eigene Eignungsprüfungsverordnung, diese finden Sie auf unserer Homepage unter dem folgenden Link: https://www.hfmsaar.de/staatsexamen

Welchen Sprachnachweis benötigen ausländische Studierende?

Bewerber und Studierende, die aus dem Ausland kommen, benötigen einen TestDaF3 bzw. einen B1 Sprachnachweis. Dieser muss bis zur Immatrikulation vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie bedingt eingeschrieben und erhalten eine Frist, bis zu der der Sprachnachweis eingereicht werden muss (i. d. R. bis zum 2. Semester). Können Sie den Sprachnachweis bis zur gesetzten Frist nicht nachweisen, folgt die Exmatrikulation.

Muss der erforderliche Sprachnachweis bei der Bewerbung bereits eingereicht werden?

Nein, der Sprachnachweis kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Dieser muss bis zur Immatrikulation vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie bedingt eingeschrieben und erhalten eine Frist, bis zu der der Sprachnachweis eingereicht werden muss (i. d. R. bis zum 2. Semester). Können Sie den Sprachnachweis bis zur gesetzten Frist nicht nachweisen, folgt die Exmatrikulation.

Wird zwingend ein Sprachnachweis benötigt?

Ja, dieser ist für ausländische Bewerberinnen und Bewerber Zulassungsvoraussetzung, um sich bedingungslos immatrikulieren zu können. Die Unterrichte finden in deutscher Sprache statt, so stellen wir sicher, dass Sie in der Lage sind dem Unterricht auch folgen können.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge parallel bewerben?

Ja, das ist möglich. Sie können über das Online-Bewerbungsportal mehrere Bewerbungsanträge stellen.

Wo kann ich mich über die unterschiedlichen Studiengänge informieren?

Auf unserer Homepage finden Sie detaillierte Informationen zu allen Studiengängen.

Finden die Eignungsprüfungen nur in Präsenz statt oder ist auch eine Online-Aufnahmeprüfung möglich?

Die Eignungsprüfungen finden in Präsenz in den Räumlichkeiten der HfM Saar statt. Eine Online-Eignungsprüfung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und ist schriftlich zu beantragen.

Gibt es eine Vorrunde per Video?

Nein, eine Vorrunde per Video gibt es nicht. Die Aufnahmeprüfungen finden in Präsenz in den Räumlichkeiten der HfM Saar statt. Eine Online-Eignungsprüfung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und ist schriftlich zu beantragen.

Kann ich mir Prüfungsteile der Eignungsprüfung anerkennen lassen?

Wenn Sie zuvor bereits an einer anderen Musikhochschule studiert haben und ggf. sogar Hochschulwechsler/in sind, können Sie sich i. d. R. die Theorie- und Nebenfachprüfung anerkennen lassen. Hierzu sende Sie bitte eine E-Mail an Frau Barbara Hartz (b.hartz@hfm.saarland.de) mit den entsprechenden Nachweisen, wie z. B. Transcript of Records.

Kann ich vor der Eignungsprüfung an der HfM Saar üben?

Sie haben die Möglichkeit sich vor Ihrer Prüfung ca. 20-30 Minuten einzuspielen und vorzubereiten. Darüber hinaus ist es leider nicht möglich die Räumlichkeiten der HfM Saar zum Üben zu nutzen.

Wann erhalte ich das Ergebnis meiner Eignungsprüfung?

Ihren finalen Bescheid mit den Ergebnissen der Eignungsprüfung erhalten Sie ca. 2-3 Wochen nach der Eignungsprüfung. Zulassungsbescheide können erst nach der Zulassungskonferenz versendet werden, diese findet i. d. R. zwei Wochen nach der Eignungsprüfungswoche statt. Ablehnungsbescheide werden unter Umständen bereits früher versendet.

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HfM Saar

Die Hochschule für Musik (HfM) Saar ist die einzige vollständige Musikhochschule mit Universitätsrang in einer länderübergreifenden Region, die in Deutschland das Saarland und Rheinland Pfalz, in Frankreich die Région Grand Est und die Länder Luxemburg und Belgien umfasst (Großregion).

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