Im SIM-Studierendenportal stehen Ihnen verschiedene Bescheinigungen zum Ausdrucken oder Herunterladen zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich mit Ihrer HfM-Kennung (Benutzerkennung) und Ihrem Passwort ein.

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Nutzerhilfe Bescheinigungen

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Folgende Bescheinigungen stehen Ihnen im SIM-Portal zur Verfügung:


Immatrikulationsbescheinigung

Die Immatrikulationsbescheinigung steht nach erfolgter Rückmeldung für das entsprechende Semester zur Verfügung.


Urlaubsbescheinigung

Die Urlaubsbescheinigung steht zum Abruf zur Verfügung, sobald Ihr Antrag auf Beurlaubung für ein Semester bewilligt wurde.


Exmatrikulationsbescheinigung

Sofern Sie sich exmatrikuliert haben, steht Ihnen für das entsprechende Semester eine Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung. (nach Exmatrikulation noch 6 Wochen im Studierendenportal)


Studienverlaufsbescheinigung

Die Studienverlaufsbescheinigung umfasst Informationen über alle von Ihnen an der Universität des Saarlandes studierten Semester. Die Studienverlaufsbescheinigung ist vor allem nach Abschluss Ihres Studiums zur Vorlage bei der Rentenversicherung wichtig.


 

Rückmeldung

Wer sein Studium an der Hochschule für Musik Saar fortsetzen möchte, muss sich für jedes Semester aktiv zurückmelden.

Termine & Fristen

Wichtig: Wer keine Rückmeldung durchführt, wird mit Ablauf des Semesters exmatrikuliert.

 

Die Rückmeldung erfolgt für alle Studierende der Hochschule für Musik Saar ab sofort in zwei Schritten:

1. Im SIM-Studierendenportal Antrag auf Rückmeldung fristgerecht absenden
2. Den erforderlichen Zahlbetrag vollständig und fristgerecht auf das Konto der Hochschule für Musik Saar überweisen

Erst wenn beide Schritte durchgeführt wurden, ist die Rückmeldung abgeschlossen.

 

Achtung: Mitteilungspflicht
Sie müssen das Studierendensekretariat innerhalb der Rückmeldefrist unterrichten, wenn:

  • sich Ihre Staatsangehörigkeit geändert hat (Nachweis der Einbürgerung oder neuer ausländischer Reisepass erforderlich)
  • Sie im letzten Semester ein Studium abgeschlossen (Nachweis des Studienabschlusses erforderlich)
  • Sie im letzten Semester einen Prüfungsanspruch endgültig verloren haben (Bescheid des zuständigen Prüfungsamtes erforderlich)

Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, übermitteln Sie bitte das jeweils erforderliche Dokument per Upload im Online - Rückmeldeantrag. Nutzen Sie bitte hierzu im Antrag auf Rückmeldung den Reiter "Anlagen”.

Nutzerhilfe Online-Rückmeldung

 

 

Adresse und Kontakt

Hochschule für Musik Saar
Alexander Wagemann
Bismarckstr. 1
D-66111 Saarbrücken

Tel.: (0 681) 96731-24
E-Mail: a.wagemann@hfm.saarland.de

 

 

Hinweise zum Datenschutz bei der Nutzung des Studierendenportals

Bitte beachten Sie die für das SIM-Portal geltende Datenschutzerklärung.

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Deutschlandsemesterticket ab Wintersemester 2024/25 (NEU)

Das Studierendenparlament der Hochschule für Musik Saar, sowie die Parlamente aller anderen saarländischen Hochschulen, haben der Einführung des Deutschlandsemestertickets zugestimmt.

Ab dem Wintersemester 2024/2025 erhalten alle Studierenden mit ihrer Immatrikulation das Deutschlandsemesterticket zum Preis von 60 % des Regelpreises des Deutschlandtickets.
Statt 49,00 Euro kostet das Deutschlandticket für Studierende somit 29,40 Euro pro Monat bzw. 176,40 Euro pro Semester. Der im Semesterbeitrag enthaltene Betrag für das Semesterticket im Solidarmodell wird sich demnach zum Wintersemester 2024/2025 um 43,40 Euro erhöhen.
Bis zum Wintersemester 2024/2025 können die Studierenden wie bisher ihr landesweit gültiges Semesterticket (22,17 Euro pro Monat) auf den Preis des Deutschlandtickets (49,00 Euro) aufstocken.

Innerhalb der Studierendenschaft hat das Grundprinzip der Solidarität einen hohen Stellenwert. Unabhängig von der eigenen Nutzung bezahlen alle Studierenden den gleichen Betrag und haben gleichzeitig Anspruch auf sämtliche Leistungen. Nur unter diesen Bedingungen ist es möglich, dass ein Deutschlandticket zu, von Studierenden finanzierbaren Preisen, angeboten werden kann.

Das Semesterticket wird durch ein bundesweit gültiges Deutschlandticket für Studierende abgelöst.

Das Deutschlandsemesterticket kann nach erfolgreicher Einschreibung bzw. Rückmeldung ab sofort mit Gültigkeit ab 1. Oktober bezogen werden.

Wie das bisherige Semesterticket wird auch das Deutschlandsemesterticket im Solidarmodell ausgegeben. Dies bedeutet, dass alle eingeschriebenen Studierenden zum Bezug des Deutschlandsemestertickets verpflichtet sind, dessen Preis bei 60% der Kosten des Deutschlandtickets festgelegt ist. Bezahlt wird automatisch bei der Einschreibung oder Rückmeldung mit einem Teil Ihres Semesterbeitrags.

FAQs Deutschlandsemesterticket

Wie erhalte ich das Semesterticket?

Das Semesterticket wird als digitales Ticket auf Ihrem Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Anders als beim bisherigen Semesterticket gilt also nicht mehr der Studierendenausweis als Fahrausweis. Nach erfolgreicher Einschreibung/Rückmeldung und Zahlung der Beiträge kann das Ticket über das Portal des Saarländischen Verkehrsverbunds (saarVV) bezogen werden. Bei einer Fahrscheinkontrolle müssen Sie das digitale Deutschlandsemesterticket zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorzeigen.

In welchem Zeitraum gilt das Semesterticket?

Der Gültigkeitszeitraum umfasst die komplette Dauer des jeweiligen Semesters, für ein Wintersemester also vom 1. Oktober bis zum 31. März, für ein Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September.

Wo ist das Semesterticket gültig?

Die Gültigkeit umfasst den gesamten öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland, also alle Linienbusse, Nahverkehrszüge, S- und U-Bahnen sowie Straßenbahnen, inkl. der Saarbahn-Haltestelle "Sarreguemines (F)". Der Fernverkehr ist nicht eingeschlossen. Näheres dazu bei der Deutschen Bahn. Außerdem müssen ggf. regionale Sonderregelungen einzelner Verkehrsbetriebe beachtet werden, etwa bei der Fahrradmitnahme.

Kann ich meine Immatrikulationsbescheinigung als Semesterticket nutzen?

Nein. Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz für das Semesterticket anerkannt, nur das ordentlich ausgestellte E-Ticket wird akzeptiert. Screenshots oder Ausdrucke des QR-Codes sind ebenfalls nicht zulässig.

Wofür benötige ich dann noch meinen Studierendenausweis?

Der Studierendenausweis ist weiterhin von großer Bedeutung und muss daher, wie bisher, jedes Semester nach erfolgter Rückmeldung validiert werden. Die Karte erhält dann einen gültigen Semesteraufdruck, allerdings ab 1. Oktober 2024 keinen saarVV-Aufdruck mehr. Sie kann dann nicht mehr als Fahrschein genutzt werden.

Was passiert bei einer Exmatrikulation?

Nur eingeschriebene Studierende sind zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets berechtigt. Im Falle einer Exmatrikulation ist das Ticket ab dem Exmatrikulationszeitpunkt nicht mehr gültig, auch wenn das Semester noch nicht zu Ende ist.

Welche Möglichkeiten der Befreiung oder Erstattung gibt es?

Die bisherigen Regelungen zur Befreiung/Erstattung bleiben im Wesentlichen bestehen. Neu ist, dass immatrikulierte Promovierende und immatrikulierte Weiterbildungsstudierende nun die Möglichkeit haben, eine Erstattung zu beantragen.

Ich nutze derzeit das Upgrade-Modell. Muss ich es kündigen?

Das Upgrade-Modell läuft mit dem neuen Deutschlandsemesterticket automatisch aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass es keiner gesonderten Kündigung bedarf.

 

weitere Fragen?

Bitte kontaktieren Sie das saarVV Call- & Abo-Center.

HfM Saar

Die Hochschule für Musik (HfM) Saar ist die einzige vollständige Musikhochschule mit Universitätsrang in einer länderübergreifenden Region, die in Deutschland das Saarland und Rheinland Pfalz, in Frankreich die Région Grand Est und die Länder Luxemburg und Belgien umfasst (Großregion).

Kontakt

Hochschule für Musik Saar
Bismarckstraße 1
66111 Saarbrücken

0681 9673130

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