Erasmus+ für Hochschulpersonal
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Dozierenden an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeitenden an europäischen Hochschulen.
Lehrendenmobilität/Mobilität zu Unterrichtszwecken
Ziel:
Die Gastdozenten*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der einladenden Hochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Voraussetzungen:
Die beteiligten Hochschulen müssen einen Erasmus + Vertrag (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen haben
Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen und eine Mindestdauer von zwei Arbeitstagen haben (ohne Reisezeiten), maximal sind es zwei Monate.
Es können gegenwärtig nur ordentliche Professor*innen der HfM Saar gefördert werden.
Leistungen:
Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten nach einem festgesetzten Schlüssel nach Entfernungskilometern bzw. Ländertagessätzen. Weitere Informationen und Berechnung siehe hier.
Durchführung:
Möglichst frühzeitige Anmeldung des Interesses im International Office, Absprachen zur Vorgehensweise
Kontaktaufnahme mit der Partnerhochschule, entweder direkt mit Lehrenden oder mit dem International Office, Abklären der Wünsche und Möglichkeiten, Einholen eines Einladungsschreibens
Beantragung einer Dienstreise im Rektorat
Eigenständige Organisation der Reise
Innerhalb eines Monats nach der Rückkehr ist eine Bescheinigung der Gasthochschule im International Office einzureichen
Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Auch Mitarbeitende der Verwaltung können im Rahmen von Erasmus+ zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen gehen. Mögliche Formate können Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren oder Sprachkursen sein.
Auch hier gilt: Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate und die Hochschulen haben Personalmobilität in ihrem Erasmus+ Vertrag vereinbart. Leistungen werden wie bei der Mobilität zu Unterrichtszwecken gewährt. Die Durchführung ist individuell zu besprechen.