Die Künstlersozialkasse (KSK)
Semester
Art der Veranstaltung
Lehrende(r)
Studienbereich(e)
Leistungsnachweis(e)
Wochentag(e) und Uhrzeit(en)
Mi, 29.04.2026 10.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr
Di., 23.06.2026, 14.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Anmeldung für beide Termine an a.littera@hfm.saarland.de
Bitte beachten Sie: an beiden Tagen findet der selbe Workshop statt - die Termine sind unabhängig voneinander und bauen nicht aufeinander auf.
!! Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung deshalb an, für welchen der beiden Termine Sie sich anmelden
Ansprechpartner(innen)
Information
Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Sie brauchen damit nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind so günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Schwerpunkte sind die Grundlagen und Voraussetzungen des KSVG, der Kunstbegriff, der Berufsanfängerstatus, das voraussichtliche Arbeitseinkommen, die Beitragsberechnung, Versicherung trotz Nebenjob, Gestaltungs- bzw. Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung sowie die Künstlersozialabgabe bei privaten Musikschulen oder als Bandleader.
Dozent: Fred Janssen
CP
Anrechenbar für
Bei erfolgreicher Teilnahme lassen sich entsprechend gekennzeichnete Kurse im Modul Berufskunde/Rechtsfragen/Selbstmanagement sowie im Wahlbereich anrechnen. 22,5 Präsenzstunden entsprechen zwei CPs.
Veranstaltungsmethode
Onlinetool
Link zum Onlineseminar
Max. Anzahl Teilnehmer*innen
Keine Begrenzung
Informationen zum Anmeldeverfahren
Anmeldung via E-Mail (a.littera@hfm.saarland.de)