Höranalyse
Semester
Art der Veranstaltung
Lehrende(r)
Studienbereich(e)
Leistungsnachweis(e)
Ort(e)
TBH 1
Information
Übung A: Di 9-10, Do 11-12; ACHTUNG: Beginn voraussichtlich erst am Do 16.04. (Di 14.04. entfällt möglicherweise, bitte Aushänge und diese Ankündigung nach dem 01.04.26 beachten)
Übung B: Mi 13-14, Do 12-13
Die Sitzungen beginnen zur vollen Stunde c.t. Wer zu spät ist, betrete bitte den Raum nicht mehr. Dies stört den Ablauf der Veranstaltung über Gebühr. Die Anwesenheitsliste wird nach Ablauf des akademischen Viertels geschlossen.
Alle Teilnehmer sind automatisch zur Teilmodulprüfung gemeldet. Wer die Übung besucht und der Klausur ohne wichtigen Grund (im Wesentlichen durch ärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung) fernbleibt, hat einen Fehlversuch.
Klausuren voraussichtlich:
Gruppe A: Di, 14. Juli, 08–10 Uhr
Gruppe B: DI, 14. Juli, 10-12 Uhr
Voraussetzung für das Bestehen der Teilmodulprüfung (und damit auch für die Testierung) sind u. a. stetige Anwesenheit (75%) und aktive Teilnahme; es handelt sich um eine Übung, keine Vorlesung.
Bemerkungen
Bitte die Anfangszeiten beachten; sie verstehen sich zudem s.t. Da die Veranstaltung semesterweise angeboten wird, gibt es bei Nichtbestehen oder Erkrankung keine Nachklausur. Voraussetzung für das Bestehen der Teilmodulprüfung (und damit auch für die Testierung) sind u.a. stetige Anwesenheit (75%) und aktive Teilnahme; es handelt sich um eine Übung, keine Vorlesung.
Für die Teilnahme an der Übung müssen die Zulassungsvoraussetzungen im jeweiligen Modul erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel der Abschluss aller vorausgehenden Musiktheoriemodule, insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Übungen „Gehörbildung Unter- und Mittelstufe“ sowie der Vorlesung „Formenkunde“. Maßgeblich sind die Vorschriften der Studienordnungen und Modulhandbücher im jeweiligen Studiengang.
Max. Anzahl Teilnehmer*innen
16