Zur Verdeutlichung sowie in Ergänzung des Schreibens vom 30.12.2021 sind nachfolgend die ab sofort geltenden Corona-Regelungen an der HfM Saar aufgelistet:
1. Für alle Lehrveranstaltungen (Präsenzunterricht) mit Mund-Nasen-Bedeckung
Es gilt die 3G-Regel (Geimpft/Genesen/Getestet) gem. § 13 Abs. 1 Nr. 3 RVO Saarland
2. Künstlerisch-Praktische Ausbildungstätigkeiten ohne Mund-Nasen-Bedeckung
Es gilt die 2 G-Regel (Geimpft/Genesen) mit der Verpflichtung, dass für Studierende, die den 2 G-Nachweis nicht erbringen, die Hochschule die Teilnahme am Lehrbetrieb digital zugänglich machen muss( § 13 Abs. 1, Satz 2 und Satz 3 RVO Saarland).
Hinweis: Hierunter fallen auch die Lehrveranstaltungen im Bereich Jazz-Bigband und Musiktheater.
3. Prüfungen
Es gilt die 3-G-Regel
4. Lehrveranstaltungen des Hochschulchores und des Hochschulorchesters
Diese werden ab dem 03.01.22 bis zum Ende des Wintersemesters 21/22 ausgesetzt.
5. Am 16.01.2022 findet ein Konzert mit den Stipendiaten des „Deutschland-Stipendiums“ statt.
Im Publikum sind lediglich geladene Gäste, die alle die 2Gplus Regel erfüllen müssen.
6.Am 21.01.2022 findet ein Konzert der Klasse „Ensembleleitung Neue Musik/Komposition statt.
Im Publikum sind lediglich geladene Gäste, die alle die 2Gplus Regel erfüllen müssen.
7. Die AHA+L-Regeln haben weiterhin Gültigkeit.