Der Deutsche Musikrat freut sich, ein weiteres Förderprogramm im Rahmen von NEUSTART KULTUR umsetzen zu können. Gefördert werden professionelle freie Musikensembles.

Dafür stellt der Bund 35 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm können u.a. Konzertprogramme, Großveranstaltungen, Festivals, spartenübergreifende Kooperationen mit anderen Genres und Kunstformen, Equipment und Künstler*innenhonorare mit einer Summe von bis zu 150.000 € pro Ensemble gefördert werden.

Ein Teilprogramm in Höhe von fünf Millionen Euro widmet sich den Nachwuchsensembles. Diese sollen u.a. in ihrer Karriereplanung beraten und begleitet werden.

Antragsberechtigt sind professionelle freie Ensembles aller Genres ab zwei Mitgliedern bis zu einer Orchester- oder Chorgröße, deren Stammbesetzung überwiegend freischaffend tätig ist. Voraussetzung ist, dass die Ensembles nicht überwiegend öffentlich finanziert werden und die Projekte der Antragsteller*innen im Inland durchgeführt werden.

Die Antragstellung ist ab dem 16. September 2021 bis zum 14. Oktober 2021 ausschließlich online möglich unter: https://neustartkultur-ensembles.musikrat.de/

Die Förderrichtlinien können Sie unter folgendem Link einsehen: https://neustartkultur-ensembles.musikrat.de/foerderrichtlinien

Die FAQs zum Verfahren und zur Antragsstellung finden Sie hier:

 

NEUSTART KULTUR Freie Musikensembles

Förderprogramm des Deutschen Musikrates

Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
NEUSTART KULTUR

Weberstraße 59 – Haus der Kultur
53113 Bonn

Tel. 0228.2091-158
Fax 0228.2091-250

neustartkultur-ensembles@musikrat.de

www.musikrat.de