Meldefrist zu den Abschlussprüfungen im Sommersemester 2021 verlängert

In Anbetracht der anhaltenden Situation bezüglich der Corona-Pandemie, wird die Meldefrist zu den Abschlussprüfungen in allen

Grundstudiengängen / Bachelorstudiengängen

(lt. § 4 der jeweiligen Prüfungsordnung) sowie in den Lehramtsstudiengängen (Künstl. Schwerpunktfach 2 Künstl. Praxis 3)

 bis spätestens 6. April 2021 verlängert.

In den Masterstudiengängen besteht die Möglichkeit, die Modulprüfung Künstlerischer Kernbereich „Interne Prüfung“ am Ende des 4. Fachsemesters abzulegen. Die Anmeldung zu dieser Prüfung muss spätestens am 6. April 2021 für das Ende des Sommersemesters gesondert erfolgt sein.

Verspätete Meldungen werden nicht berücksichtigt.